• Chancen nutzen & Neue Chance

    zwei Förderprojekte in Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken Pankow und Lichtenberg

Chancen nutzen und Neue Chance

Förderung

Die Projekte „Chacen nutzen“ und „Neue Chance“ werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin.

Projektlaufzeiten

Chancen nutzen
1. Juni bis 31. Dezember 2023

Neue Chance
1. Juli 2023 bis 31. März 2024

Kooperationspartner

Chance nutzen und Neue Chance
Regionales Kompetenzzentrum Berlin des Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH

Projektzielgruppe

Die Projekte Chancen nutzen und Neue Chance richten sich an alleinerziehende Eltern (Mütter und Väter), ehemalige Erzieher und Erzieherinnen sowie Alten- und Krankenpfleger, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Die Interessenten sind meist von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit, betroffen. Die Aufnahme der Interessenten in die Projekte erfolgt unabhängig vom Migrationshintergrund und deren Schulbildung.

Informations-Flyer:
Chancen nutzen – Bezirk Pankow (PDF – 746 kB)
Neue Chance – Bezirk Lichtenberg (PDF – 769 kB)

Voraussetzungen

Die Projektteilnehmenden sollten die deutsche Sprache fließend beherrschen (B2-Sprachniveau). Zur Angleichung an das B2-Sprachniveau ist bei Bedarf Deutschunterricht möglich. Sie müssen über die Fähigkeit und Bereitschaft verfügen, Empfindungen, Emotionen, Gedanken, Motive und Persönlichkeitsmerkmale einer anderen Person zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden (Empathie). Sie sollten Interesse an einer sozialen Tätigkeit und Freude im Umgang mit benachteiligten Kindern oder Erwachsenen haben.

Projektziele von Chancen nutzen und Neue Chancen

  1. ERMUTIGUNG durch Stärkung und Förderung von berufsspezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  2. UNTERSTÜTZUNG zum erneuten Einstieg und zur langfristigen Wiedereingliederung von Müttern und Vätern in die Berufswelt.
  3. FÖRDERUNG des Prinzips der gleichberechtigten Teilnahme am Arbeitsmarkt.
  4. VERMITTLUNG der Projektinhalte in Teilzeit zur Wahrung der Fürsorgepflicht.
  5. BEGINN eines Arbeitsverhältnisses nach Durchlaufen des Projektes wird angestrebt.

Nach Durchlaufen des Projektes ist beispielsweise eine Vermittlung als Integrationshelfer (auch Schulbegleiter genannt) möglich. Schulbegleiter können Kinder mit Beeinträchtigungen im Schulalltag durch verschiedene Methoden bestens individuell fördern und unter­stützen. Die speziellen Aufgaben der Integrationshelfer werden in einer Hilfeplanung individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Schüler und Schülerinnen abgestimmt. Dies realisieren wir durch intensive Abstimmungen zwischen Jugend- beziehungsweise Sozialamt, Eltern und Lehrkräften. Da es unterschiedlichste Handicaps gibt, ist das Aufgabenfeld vielfältig.

Darüber hinaus können geeignete Projektteilnehmende im Anschluss in eine Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme oder Coaching aufgenommen werden.

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