Was sind Integrationshelfer (Schulbegleiter)
Integrationshelfer oder auch Schulbegleiter können Kinder mit Beeinträchtigungen im Schulalltag durch verschiedene Methoden bestens individuell fördern und unterstützen. Die speziellen Aufgaben der Integrationshelfer werden in einer Hilfeplanung individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Schüler und Schülerinnen abgestimmt. Dies realisieren wir durch intensive Abstimmungen zwischen Jugend- beziehungsweise Sozialamt, Eltern und Lehrkräften. Da es unterschiedlichste Handicaps gibt, ist das Aufgabenfeld vielfältig.
Unsere Leistungen
Als Berater, Begleiter und kompetenter Ansprechpartner für Eltern, Schulen und Einrichtungen sind wir für sie unverbindlich und kostenlos tätig.
- Wir beraten Sie umfassend, unverbindlich und kostenlos.
- Wir unterstützen Sie im fachlichem Austausch mit dem Kostenträger.
- Wir nehmen an den Hilfeplangesprächen teil, die individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Schüler und Schülerinnen abgestimmt werden.
- Wir bilden Integrationshelfer (Schulbegleiter) weiter.
- Wir bieten eine von Fachleuten geführte Betreuung (Supervision) an.
Ziele der Schulbegleitung
Schulbegleiter können Ihr Kind im Schulalltag durch verschiedene Methoden gezielt fördern und unterstützen. Die Aufgaben der Schulbegleiter werden in einer Hilfeplanung individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen des jeweiligen Schülers abgestimmt. Dies erreichen wir durch intensive Abstimmungen zwischen Jugend- beziehungsweise Sozialamt, Eltern und Lehrkräften. Unter dem Aspekt der Individualität nehmen wir folgende Aufgaben (-felder) in die engere Auswahl:
Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
- Hilfe beim Verstehen von Aufgaben
- Vermittlung eines Ordnungs- und Organisationssystems
- Lenkung der Aufmerksamkeit – Impulsgebung
- Lernen des Umgangs mit Stresssituationen
sozial und lebenspraktische Integration
- Förderung der sozialen Integration
- Aufklärung gegenüber Mitschülern
- Umgang mit Aggression und Kritik
- Unterstützung beim Essen, Ankleiden und Körperhygiene
- Emotionaler Beistand
- Stärkung des Sozialverhaltens
Schulbegleitung beantragen
Anspruch können Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen, sowie sozial-emotionalen Behinderung haben. Der Bedarf unterliegt immer einer Einzelfallprüfung und schließt eine Begutachtung durch einen Arzt ein.
Für die Finanzierung und Antragstellung eines Schulbegleiters sind zwei unterschiedliche Instanzen zuständig. Für Kinder oder Jugendliche mit einer geistig oder körperlichen Behinderung ist das Sozialamt und im Falle einer seelischen Behinderung das Jugendamt entscheidend. Die Kostenübernahme erfordert zwingend eine Antragstellung.
Auswahl der Schulbegleitung
Oberste Priorität ist es, dass es zwischen Ihrem Kind und der Schulbegleitung harmoniert. Erst durch ein vertrauensvolles Verhältnis kann die Inklusion optimal verlaufen.
Nach Bewilligung des Antrages sowie Festlegung des Umfanges des Hilfebedarfs durch den Kostenträger, entscheiden wir zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind, wer von unseren Schulbegleitern am besten passen würde.
Sollten sich alle Parteien im entspannten Kennenlernen eine optimale Zusammenarbeit vorstellen können, kann die Inklusion beginnen.
Kontakt
Sie haben noch Fragen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.