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Schulbegleitung in Berlin
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UNSER SERVICE – SCHULBEGLEITUNG in Berlin

Schulbegleitung in Berlin

Plan B gGmbH ist Ihr verlässlicher Partner für Schulbegleitung in Berlin! Wir engagieren uns gemeinsam mit Eltern und der Schule für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen eine unterstützende und inklusive Lernumgebung zu bieten.

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Schulbegleitungsleistungen, die darauf abzielen, individuelle Herausforderungen zu bewältigen und einen positiven Bildungsweg für jedes Kind zu gestalten.

„Unsere Mission ist es, durch einfühlsame Begleitung und professionelle Unterstützung eine integrative Lernumgebung zu schaffen, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.“

Ziele der Schulbegleitung

Der Schulbegleiter (Integrationshelfer oder Schulassistenz) kann Ihr Kind im Schulalltag durch verschiedene Methoden gezielt fördern und unterstützen. Die Aufgaben der Schulbegleiter werden in einer Hilfeplanung individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen des jeweiligen Schülers abgestimmt. Dies erreichen wir durch intensive Abstimmungen zwischen Jugend- beziehungsweise Sozialamt, Eltern und Lehrkräften.

Schulbegleitung in Berlin
Schulbegleitung

UNSERE LEISTUNGEN

Unterstützung im Lernprozess

Wir bieten gezielte Hilfe und Begleitung bei schulischen Aktivitäten, um sicherzustellen, dass jedes Kind die bestmögliche Bildung erhält.

Förderung der sozialen Integration

Unsere Schulbegleiter fördern nicht nur den schulischen Erfolg, sondern auch die soziale Integration in der Schule, um für die Schüler und Schülerinnen ein positives Umfeld für die persönliche Entwicklung zu schaffen.

unterrichtsbezogene Tätigkeiten

  • Hilfe beim Verstehen von Aufgaben
  • Vermittlung eines Ordnungs- und Organisationssystems
  • Lenkung der Aufmerksamkeit – Impulsgebung
  • Lernen des Umgangs mit Stresssituationen

Betreuung

Jedes Kind ist einzigartig, und daher legen wir Wert auf eine individuelle Betreuung, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Schülers zugeschnitten ist.

Unterstützung

Wir unterstützen Sie im fachlichem Austausch mit dem Kostenträger und nehmen an den Hilfeplangesprächen teil, die individuell auf die Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der jeweiligen Schüler und Schülerinnen abgestimmt werden.

sozial und lebenspraktische Integration

  • Förderung der sozialen Integration
  • Aufklärung gegenüber Mitschülern
  • Umgang mit Aggression und Kritik
  • Unterstützung beim Essen, Ankleiden und Körperhygiene
  • Emotionaler Beistand
  • Stärkung des Sozialverhaltens

Kontakt

Kontakaufnahme

Nehmen Sie mit uns Kontak auf, wenn Sie weitere Informationen zur Schulbegleitung erfahren möchten. Wenn sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, beachten sie bitte unsere Datenschutzerklärung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Wie beantragen Eltern eine Schulbegleitung?

Anspruch können Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen, sowie sozial-emotionalen Behinderung haben. Der Bedarf unterliegt immer einer Einzelfallprüfung und schließt eine Begutachtung durch einen Arzt ein.

Für die Finanzierung und Antragstellung eines Integrationshelfer (Schulbegleiter) sind zwei unterschiedliche Instanzen zuständig. Für Kinder oder Jugendliche mit einer geistig oder körperlichen Behinderung ist das Sozialamt und im Falle einer seelischen Behinderung das Jugendamt entscheidend. Die Kostenübernahme erfordert zwingend eine Antragstellung.

Wie erfolgt die Auswahl eines Schulbegleitung?

Oberste Priorität ist es, dass es zwischen Ihrem Kind und der Schulbegleitung harmoniert. Erst durch ein vertrauensvolles Verhältnis kann die Inklusion optimal verlaufen.

Nach Bewilligung des Antrages sowie Festlegung des Umfanges des Hilfebedarfs durch den Kostenträger, entscheiden wir zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind, wer von unseren Schulbegleitern am besten passen würde.

Sollten sich alle Parteien im entspannten Kennenlernen eine optimale Zusammenarbeit vorstellen können, kann die Inklusion beginnen.

Wie erhält der Träger Anfragen zu Schulbegleitern?

Anfragen erreichen den Träger von Jugendämtern, Schulen oder direkt von den Eltern. Jugendämter, die bereits mit dem Träger zusammenarbeiten, kontaktieren diesen bei Bedarf. Andere hinterlassen ihre Kontaktdaten für mögliche Anfragen und greifen spontan darauf zurück. Schulen, die mit dem Träger vertraut sind oder auf Empfehlung anderer Schulleiter aufmerksam werden, schließen Kooperationsvereinbarungen ab oder fragen für individuelle Unterstützung durch Schulhelfer an.

Wie verläuft der Prozess der Personalbeschaffung durch den Träger?
Nach Eingang einer Anfrage, meistens von Jugendämtern oder Schulen, nimmt die Plan B Kontakt mit den Beteiligten auf. Zuerst findet ein Kennenlerntermin statt, um eine erste Einschätzung für den passenden Schulbegleiter/-in für das Kind zu ermöglichen. Der Träger verfügt bereits über einen geprüften Stamm an Schulbegleitern/-innen und wirbt parallel auf entsprechenden Plattformen um neues Personal. Sobald ein passender Begleiter/-in gefunden ist, erfolgt eine Hospitation im schulischen und ggf. häuslichen Umfeld. Das Kennenlernen des Kindes bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Akzeptanz zwischen den Beteiligten wird während der Hospitation geprüft. Anschließend werden Schule und Bewerber/-in um Feedback gebeten. Bei Zufriedenheit aller Beteiligten wird der Arbeitsvertrag initiiert, und die Begleitung kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.
Wie gestaltet sich der Informationsaustausch zwischen Schule, Träger und Eltern?
Der Informationsaustausch erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Für sachliche Anfragen eignet sich der Emailverkehr. Bei dringendem Handlungsbedarf ist eine telefonische oder Signal-Messenger-Kommunikation mit der Koordinatorin möglich. Bei einer bestehenden Zusammenarbeit ist der Schulhelfer ein zentrales Bindeglied. Eltern erhalten in der Regel einen Brief vom Träger, der über die Postmappe des Kindes übermittelt wird. Oft lernen sich die Beteiligten auch beim Bringen oder Abholen der Kinder in der Schule kennen. Der Schulhelfer steht in engem Kontakt zu Lehrern, Eltern und der Träger-Koordinatorin. Monatlich führen die Schulhelfer:innen ein Dokument über ihre Arbeitsstunden, das von den Lehrkräften unterschrieben wird, um die geleisteten Zeiten zu bestätigen.
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